Arbeitskreis Bauwesen/Denkmalschutz des SPD Bezirksverbandes und Fraktion in Duisburg-Rheinhausen

Wann wird die Verkehrsbehinderung an der Remise Dorfstraße aufgehoben? 23.09.2014
Von den SPD Ratsherren Reiner Friedrich und Manfred Krossa
Seit Dezember 2013 wird die Verkehrsführung an der einsturzgefährdeten denkmalgeschützten Remise in Rumeln-Kaldenhausen einspurig durch eine Signalanlage geregelt. Zwar wurde ein Baugerüst montiert, aber Baumaßnahmen zum Erhalt des Denkmals werden nicht durchgeführt und sind zur Zeit auch nicht in Sicht, aus welchen Gründen auch immer.
Durch die Ampelanlage wird der Verkehr auf der Dorfstrasse nur behindert. Dies ist nicht länger hinnehmbar.
Die Sicherung der Remise vor Einsturz muss durch andere, wenn auch aufwendigere Maßnahmen erfolgen.
Öffentlicher Verkehrsraum kann nicht über so lange Zeit zur privaten Grundstückssicherung herangezogen werden.
Wir fordern daher unverzüglich andere Maßnahmen zur Einsturzsicherung zu ergreifen und den Verkehrraum für den Verkehr wieder zur Verfügung zu stellen.

Wie geht es weiter mit der Schrottimmobilie und der ehemaligen Friedrich-Fröbel-Schule in Kaldenhausen? 18.05.2014
von Manfred Krossa, SPD Fraktionsvorsitzender Rheinhausen
Bereits im Juni 2010 wurde auf Antrag der SPD in der Bezirksvertretung Rheinhausen die Aufstellung eines Bebauungsplans (1142) für den Bereich der Schrottimmobilie an der Ulmenstraße und der ehemaligen Friedrich-Fröbel-Förderschule beschlossen, so der SPD Fraktionsvorsitzende Manfred Krossa. Passiert ist bisher nichts!
Nachdem die Friedrich-Fröbel-Förderschule nach Bergheim verlegt wurde, steht das Gebäude leer. Die Bauwerke sind in einem nicht mehr akzeptablen Zustand und können nach Aussage der IMD nicht mehr saniert werden. Zusätzlich wird dieses Gebiet durch die seit Jahrzehnten leerstehende Schrottimmobilie negativ geprägt, die dortigen Hochbauten stellen eine Gefahr für die Öffentlichkeit dar.
Mit einem Antrag zur Erweiterung des Gesetzes zum Wohnungsaufsichtsrecht und einer wohnraumrechtlichen Vorschrift könnte die Schrottimmobilie verschwinden, doch was ist mit den Gebäuden der ehemaligen Schule?
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Schrottimmobilien müssen per Gesetz saniert oder abgerissen werden können 15.04.2014
von Manfred Krossa, SPD Fraktionsvorsitzender Rheinhausen
Im Bezirk Rheinhausen befinden sich mehrere unbewohnte Immobilien, deren Zustand eine Gefährdung für die Bevölkerung darstellt. Genannt seien hier nur die besonders negativen Bauruinen, die Schrottimmobilien an der Ulmenstraße in Rumeln-Kaldenhausen, der ehemalige Bahnhof Trompet und das Verwaltungsgebäude der Krupp Industrie- und Fördertechnik, erläutert der SPD Fraktionsvorsitzende Manfred Krossa. Seit Jahren, bei einigen Objekten bereits seit Jahrzehnten, gammeln die Gebäude vor sich hin und werden durch Vandalismus und Brandstiftung weiter zerstört. Das Umfeld der Schrottimmobilien zieht Personen an, die dort nächtigen, auch Kinder finden diese Ruinen interessant und geraten dabei in große Gefahr. Vom baulichen Zustand der heruntergekommenen Gebäude geht eine allgemeine Gefahr aus. Häufig muss die Verwaltung durch Ersatzvornahmen das Schlimmste verhindern, aber Einfluss auf eine Sanierung oder einen Abriss hat die Kommune bisher nicht.
Das gehandelt werden muss, hat auch die Landesregierung NRW erkannt und ein Gesetz zur Neuregelung des Wohnungsaufsichtsrechts und einer wohnraumrechtlichen Vorschrift verabschiedet. Diese Gesetz kümmert sich auch um die Schrottimmobilien, aber nur um die bewohnten. Leerstehende Ruinen sind ausgenommen! Hier muss das Gesetz korrigiert werden, sagt Manfred Krossa. Daher hat der SPD Bezirksverband Rheinhausen einen Antrag für den nächsten Unterbezirksparteitag eingebracht, in dem die SPD Landtagsfraktion und der SPD Landesvorstand aufgefordert wird, dass Gesetz so zu ergänzen, dass auch bei leerstehenden Schrottimmobilien gehandelt werden kann. Mit dieser Änderung hätte die Kommune dann die Möglichkeit, Schrottimmobilien auch gegen den Widerstand der Besitzer zu sanieren, wo es noch möglich ist, bzw. abzureißen.

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Rettung der denkmalgeschützten Remise an der Dorfstraße in Rumeln-Kaldenhausen 12.04.2014
von Manfred Krossa, SPD Fraktionsvorsitzender Rheinhausen
Was wäre unsere Bezirk ohne die historischen Gebäude, die unsere Kommune geprägt haben. Viele Perlen dieser Entwicklungen sind leider nahezu unbekannt oder kümmern vor sich hin. Sie stehen zwar in der Denkmalliste, aber erhalten und sinnvoll genutzt werden sie häufig nicht, so der SPD Fraktionsvorsitzende Manfred Krossa. Anders mit der vom Verfall bedrohten ehemaligen Remise des „Ten Needens Hofs” an der Dorfstraße in Rumeln-Kaldenhausen. Die neuen Besitzer haben nun die Ärmel hochgekrempelt und mit der Sanierung begonnen. Die Baugerüste sind aufgestellt und die Erhaltungsmaßnahmen können beginnen.
Wie viel Gutes kann entstehen, wenn ein denkmalschützerisches Ensembles erhalten und neu genutzt wird! Wer heute ein Denkmal bewahrt, der benötigt einiges an Mut, denn es sind viele Vorschriften zu beachten und die Denkmalschützer achten darauf, dass die geforderten Richtlinien in die Planung einfließen, erklärt Manfred Krossa. Die SPD dankt den Investoren und der Eigentümergemeinschaft, dass sie den Schritt der Neunutzung gegangen sind.
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Was geschieht mit der denkmalgeschützten Remise an der Dorfstraße in Rumeln-Kaldenhausen? 31.12.2013
von Manfred Krossa, SPD Fraktionsvorsitzender Rheinhausen
Bereits seit dem Jahr 2004 werden an der langsam verfallenden denkmalgeschützten Remise des „Ten Needens Hofs” an der Dorfstraße in Rumeln-Kaldenhausen keine bauerhaltenden Maßnahmen mehr durchgeführt. Schon im Oktober 2004 wurde in der BV Rheinhausen gefordert, den Schutz der unter Denkmalschutz stehenden Hofanlage an der Dorfstraße in Rumeln-Kaldenhausen zu gewährleisten. Dies galt vor allem für die direkt an der Dorfstraße liegenden Remise, bei der durch herabstürzende Dachziegel Menschen verletzt werden konnten.

Ten Needens Hof

Die seinerzeit geforderte Einhaltung der Verkehrssicherheitspflicht wurde durch Abdecken des Daches erledigt. Mit einer Plastikfolie als Dachersatz wurde der Schutz des Gebäudes notdürftig gesichert. Der drohende Einsturz konnte durch Holzstützpfeiler verhindert werden. Aber solche Maßnahmen schützen nicht ewig, so der SPD Fraktionsvorsitzende Manfred Krossa. Weil der direkte Umkreis der Denkmalruine nicht mehr sicher ist, wurde dieser auf der Dorfstraße abgesperrt. Die Verkehrsführung wurde auf eine Fahrspur beschränkt und durch eine Signalanlage geregelt, erläutert Manfred Krossa die Problemlage.
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Das ehemalige Tor1 des Kruppschen Hüttenwerks Rheinhausen in neuem Glanz 02.11.2013
von SPD Ratsherr Rainer Schütten, Ortsvereinsvorsitzender SPD Friemersheim
Nach rund zehn Jahren ist das ehemalige Krupp-Werkstor „Tor 1“ endlich umgebaut worden. Aus der Schmuddelecke wurde ein würdiges Entree zum Logistikbereich logport. Mit seiner Kohlenlore war das denkmalgeschützte Tor1 ein architektonisches Highlight. Dies änderte sich mit dem Diebstahl der Kohlenlore, es ging bergab. Die Pförtnerloge verfiel, alles, was den Namen Metall trug, wurde entwendet. Das Denkmal geriet in den Zerfall.
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Warum gibt es immer wieder unnötige Verzögerungen beim Verkauf der Bliersheimer Villen? (23.11.2012)
von SPD Ratsherr Reiner Friedrich, Vorsitzender des SPD-Bezirksverbandes Rheinhausen
Wenn man den frisch veröffentlichen Artikel zur Bliersheimer Villenkolonie liest und Erfahrung hat in der Zusammenarbeit mit der LEG und deren Nachfolgegesellschaft Urban, kann man nur mit dem Kopf schütteln. Die LEG hat die gesamte Planung und Entwicklung der logport I Gesamtfläche begleitet und kennt somit auch zwangsläufig die planungsrechtlichen Voraussetzungen. Für das gesamte Gebiet des Logistikzentrums logport I gibt es keinen Bebauungsplan. Das Gebiet ist bewusst nach §34 des Bundesbaugesetzbuches eingestuft und muss als reines Industriegebiet beurteilt werden. Für die mitten in diesem Bereiches liegende Villenkolonie gelten diese Bestimmungen selbstverständlich auch. Eine andere Einstufung wäre auch aufgrund der umliegenden Betriebe nicht zulässig. Auch die häufigen Versuche, den Bereich der Villenkolonie als Gewerbe- und nicht als Industriegebiet zu betrachten, ist aus Gründen der Belastung durch die umliegenden Betriebe nicht zulässig und auch nicht vertretbar.
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