Von SPD Ratsherr Manfred Krossa (04.03.2016)
Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit ist das Freihandels-Abkommen CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) zwischen der Europäischen Union und Kanada ausverhandelt. Der Vertragstext des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens liegt bereits seit September 2014 vor, 2016 soll er ratifiziert werden. Während noch nicht bekannt ist, wie im TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) mit den Arbeitsrechten umgegangen werden soll, wird dies bei CETA im Kapitel 24 beschrieben. Hier ist zu erfahren, dass sich die Verhandlungspartner an fünf Kern-Normen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO (International Labour Organization) zu halten haben. Die Rechte im Kurzen: Vereinigungsfreiheit und kollektive Tarifverträge; Abschaffung von Zwangs- und Pflichtarbeit; Abschaffung von Kinderarbeit; Abschaffung von Diskriminierungen bei der Beschäftigung und im Beruf. Aber drei der Kern-Normen aus der ILO sind gestrichen worden! So fehlt z.B. gleicher Lohn für gleiche Arbeit von Mann und Frau. Somit ist in den CETA Verträgen nur ein Mindestsozialstandard vereinbart worden. Negativ ist ebenfalls, dass die EU formell die ILO-Normen noch nicht ratifiziert hat, eine Hürde bei der Einforderung von Arbeitsrechten. Rechtlich gesehen braucht sich die Europäische Kommission bei CETA gar nicht an die ILO-Normen zu halten. Damit wird es möglich, Tarifverträge außer Kraft zu setzen und Gewerkschaften zu schwächen. Ein Großteil des CETA-Kapitels 24 beschreibt die Kooperation zwischen Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Staat. Die Gewerkschaften als Arbeitnehmervertreter werden aber nicht erwähnt! Expertengruppen und Kontaktbüros sollen hier die gute und bewährte Arbeit der Gewerkschaften übernehmen. Der aufmerksame Leser erkennt schnell den Zweck dieser Trickserei. Die neue Bürokratie soll alles richten. Für Konflikte ist ein Berichts- und Prüfungssystem vorgesehen, welches sehr kompliziert erscheint. Die Stärkung der Arbeitnehmerrechte, wie z.B. die Formen der Mitbestimmung oder Entscheidungen vor öffentlichen Arbeitsgerichten, sucht man aber vergeblich.
Wie groß war bei TTIP der Aufschrei, als bekannt wurde, dass private Schiedsgerichte bei Streitigkeiten einberufen werden sollen. Heute scheint es so, als ob es hier eine Änderung im Vertragstext geben wird. CETA dagegen enthält die privaten Schiedsgerichte (Kapitel 33) und es wird sicherlich auch keine Änderung mehr geben! Laut CETA dürfen Investoren klagen, wenn sie sich durch staatliches Handeln geschädigt fühlen – sonst aber hat niemand ein Klagerecht, auch nicht Arbeitnehmer und Gewerkschaften.
Im CETA Vertrag wird von „anständiger Arbeit“ gesprochen, ein rechtlich unbestimmter Begriff, der gerne verwandt wird, um Tatsachen zu verschleiern. Gerade die Macher von CETA, TISA und TTIP haben die Steigerung der Gewinne und das wirtschaftliche Wachstum im Kopf. Bereits heute kann festgestellt werden, dass die Arbeitslosigkeit und die unanständige Arbeit in der EU noch nie so hoch war. Auch bei den Unternehmen mit staatlicher Beteiligung, wie z.B. Lufthansa Post, Bahn und Telekom findet man dieses Verhalten, unanständige Arbeitsverhältnisse werden ausgebaut und das Ziel Vollbeschäftigung gestrichen.
Das größte Problem aber besteht darin, dass alle Freihandelsverträge geheim und intransparent verhandelt werden. Es wird sozusagen im trüben gefischt und man ist froh, wenn an einigen Stellen etwas durchsickert. Wenn unsere Bundestagsabgeordneten nur die Möglichkeit haben, ohne Kopierer, Handy und entsprechende Hilfsmittel mehrere Aktenordner durchzuarbeiten, dann kann von Transparenz keine Rede mehr sein. Vor allem dann nicht, wenn von vorne herein nicht alle Vertragstexte ausgelegt sind. Akten mit brisanten Themen liegen nicht aus wie z.B. öffentliche Auftragsvergabe, Wettbewerb und Streitschlichtung zwischen Staaten.