Von SPD Ratsherr Reiner Friedrich, Vorsitzender des SPD-Bezirksverbandes Rheinhausen (19.02.2018)
Zur Darstellung von Herrn Schäfer vom Werkverein Gelsenkirchen kann der SPD Bezirksverband Rheinhausen nur festhalten, dass er von den Vorgängen eine komplett andere Wahrnehmung hat, wie wir in der Politik. Seine Äußerungen werfen vielfältige Fragen auf, die bis heute nicht beantwortet sind. Zum Verfahren kann festhalten werden, dass die von ihm vorgeschlagene Bebauung weder in der Politik noch in der Verwaltung eine abschließende Zustimmung gefunden hat. Seine, wie berichtet, neuen Pläne liegen uns bis heute nicht vor. Die Ortspolitik hat von Anfang an eine Bebauung entlang der Peschmannstraße abgelehnt, da hierdurch das Umfeld des Denkmals Bergheimer Mühle zu stark eingeschränkt wird, denn auch das Umfeld ist aus unserer Sicht Bestandteil eines Denkmals. Ferner wird diese Fläche auch durch die örtliche Kirchengemeinde für zahlreiche Veranstaltungen genutzt.
Das an die Öffentlichkeit gelangte Konzept war nicht das erste, sondern bereits das zweite überarbeitete. Auch dieser Entwurf entspricht nicht dem, der in der Politik diskutiert wurde, sondern einen, der nur mit anderen Höhenangaben und veränderten Freiräumen geplant ist. Herrn Schäfer behauptete im Dezember vom Handeln der Kommunalpolitiker verletzt worden zu sein; die Politiker waren dies schon nach dem ersten Gespräch, in dem er behauptet hatte, dass alles mit der Kirchengemeinde abgestimmt sei! Dem war aber nicht so.
Wieso tritt hier der Werkverein Gelsenkirchen überhaupt als gemeinnütziger Träger an, ohne sich erst einmal vor Ort mit dem Bedarf auseinander zu setzen und sich mit den örtlichen Trägern abzustimmen. Die Errichtung einer sozialen Einrichtung sollte sich am Bedarf orientieren und keine Konkurrenzsituation schaffen.
Bezüglich des Denkmalschutzes für die Mühle ist zu sagen, dass erst einmal der Eigentümer für den Erhalt zuständig ist, da reicht es nicht aus, nur Zäune zu ziehen. Es muss auch gehandelt werden, auch wenn dies Geld kostet! Hierbei würden dann auch die Mechanismen des Denkmalschutzgesetzes zum Erhalt der Mühle greifen. Wenn der Investor jetzt ein neues, tolles Konzept hat, dann soll er dieses auch vorstellen. Dazu gehört auch, dass diese Planung zur Diskussion in die Gemeinde gebracht wird. Warum hat er sein neues Konzept nicht bereits im Dezember in der Versammlung der Gemeinde vorgestellt? Für gute Lösungen, die auch die Belange der anderen berücksichtigen, wird man immer offen sein, vor allem, wenn es dann auch noch der Mühle nutzt. Herr Schäfer behauptet nicht nachkarten zu wollen, warum tut er es dann, warum kommt er nicht, wie auf der Versammlung besprochen zur Gemeinde und spricht mit ihnen darüber. Dieses Angebot wurde doch beidseitig während der Versammlung bejaht. Denn über eine maßvolle Bebauung im Bereich beidseits der Mühle oder zur Jägerstraße hin hat sich ja auch schon die Politik positiv geäußert, wenn die Belange des Denkmalschutzes und der der Gemeinde Berücksichtigung finden.
Zur Sache ist festzuhalten, dass die Grundstücke um die Bergheimer Mühle der Stadt Duisburg gehören. Die Mühle steht auf einem Erbpachtgrundstück der Stadt Duisburg und gehört einem Privateigentümer. Die Grundstücksfläche beträgt insgesamt ca. 4800 m², wovon ca. 1300 m² auf das Erbpachtgrundstück entfallen. Außerdem muss an dieser Stelle auch noch auf einen Beschluss der Bezirksvertretung Rheinhausen aus dem Jahre 1998 verwiesen werden, der schon besagt, dass die Mühlenwiese im Bereich der Peschmannstraße von einer Bebauung freizuhalten ist, da diese zum Außenbereich des Denkmals gehört. Denn das Thema Bebauung der Mühlenwiese ist ja kein neues.