von SPD Ratsherr Reiner Friedrich, Vorsitzender des SPD-Bezirksverbandes Rheinhausen (23.09.-2011)
Beim Bürgerbegehren zur Abwahl des Oberbürgermeisters muss nach Aussage der Verwaltung zu jeden Eintrag auch die Hausnummer angegeben sein, sonst wäre die Stimme ungültig. Für die Gültigkeit eines Eintrags muss also die Identifizierung der Person eindeutig sein und diese ist durch den Namen und die Straße in Verbindung mit dem Melderegister jederzeit identifizierbar. Daher ist für uns die Aussage der Verwaltung, Einträge ohne Hausnummer ungültig zu erklären, nicht nachvollziehbar.
Vor diesem Hintergrund muss die Frage gestellt werden, warum ein anderer Maßstab angelegt wurde, als es um die Beauftragung eines Gutachtens zur Loveparade ging, welches mit 426.000 Euro Kosten, die Kompetenz der Verwaltung deutlich überschritten hat. Wie arbeitet die Verwaltung denn eigentlich? Um die zu hohen Gutachterkosten zu heilen, wurde von der Verwaltung ein Dringlichkeitsantrag zur ordnungsgemäßen Umbuchung der Kosten erstellt, obwohl die Freigabe der Mittel in Höhe von 426.000 Euro gar nicht hätte erfolgen dürfen.
Festgelegt war zu diesem Zeitpunkt, dass für Mittel, die die Grenze von 300.000 Euro überschreiten, ein Ratsbeschluss erforderlich ist und den gibt es nachweislich nicht. Der Auftrag hätte also auf 300.000 Euro begrenzt werden müssen. Interessieren dürfte auch, woher die Verwaltung die Differenzsumme von 126.000 Euro nimmt, um die nachträgliche Genehmigung der Restsumme zu bezahlen. Das hier die Verwaltung von der Kostenrechnung überrascht wurde, ist nicht plausibel, denn der Kostenumfang musste doch von jemanden geprüft und gegengezeichnet worden sein. Hierfür dann einen Dringlichkeitsbeschluss zu erstellen und auch noch ins Gespräch zu bringen, dass die Unterzeichner bei Nichtbestätigung durch den Rat haftbar sind, ist doch wirklich ein starkes Stück. Welche Spielchen werden hier gespielt, zumal es sich um eine Umbuchung handelt, durch die gar kein Schaden entsteht. Da durch die Falschbuchung keine Kosten verursacht werden, kann auch kein Schaden entstehen. Nach Aussagen des Kämmerers gibt es immer wieder Falschbuchungen, die dann lediglich vom Rechnungsprüfungsamt beanstandet werden. Warum und wofür wurde dann dieser Dringlichkeitsbeschluss erstellt? Diese Frage konnte die Verwaltung bisher nicht schlüssig beantworten, denn für andere Fehlbuchungen gab es doch auch keine Dringlichkeitsbeschlüsse. Sollte hier im Nachhinein etwas legalisiert werden? Die Verantwortung für die Ausgaben des Gutachtens, dessen Inhalt keinen verwertbaren Nutzen hat und zwischenzeitlich durch die Aufnahmen der Ermittlungsverfahren in seiner Bedeutungslosigkeit bestätigt wurde, trägt alleine der Oberbürgermeister.
Zum laufenden Bürgerbegehren kann man aus dieser Sicht nur sagen, jetzt erst recht! Denn bei einer entsprechend hohen Stimmenzahl kann der Oberbürgermeister das Wahlergebnis der Abwahl gut abschätzen und vorher zurücktreten. Durch solch einen, wenn auch verspäteten, Schritt könnte er noch zum Abschied ein gutes Werk tun und der Stadt und den Bürgern die Kosten für das Abwahlverfahren sparen. Es dürfte sich hierbei sicherlich, wie bei den Bürgerbegehren zum Erhalt des Freibads Toeppersee, um mehr als 250.000 Euro handeln.
Zur Frage der Rechtmäßigkeit von Unterschriften ohne Angabe der Hausnummer werden wir die Kommunalaufsicht bei der Bezirksregierung um Rechtsauskunft bitten. Die SPD wird die Bürgerinitiative auch weiter an den Markttagen mit Unterschriftensammlungen unterstützen.