von SPD Ratsherr Reiner Friedrich, Vorsitzender des SPD-Bezirksverbandes Rheinhausen (14.05.2015)
Wie der Presse häufig zu entnehmen war, beabsichtigt die Firma Talke auf dem Logportgelände, direkt am früheren Tor 1, einen Störfallbetrieb anzusiedeln. Der erste Antrag der Firma Talke wurde nach öffentlichen Informationsveranstaltungen zurückgezogen und gleichzeitig eine neue Eingabe angekündigt um an gleicher Stelle einen Störfallbetrieb anzusiedeln.
Wie sich herausgestellt hat, waren die Antragsunterlagen des ersten Bauantrages in keiner Weise beurteilungsfähig. Für Störfallbetriebe gilt: Zur angrenzenden Wohnbebauung müssen, dem Gefahrenpotential entsprechende, angemessene Abstände einhalten werden. So sieht es auch die Störfallverordnung und die dazu gehörigen einschlägigen Vorschriften vor.
Der Abstand des derzeit geplanten Betriebes zur Wohnbebauung ist sehr gering. Im nahen Umkreis befinden sich neben den Wohnungen auch ein Kindergarten, der Bahn-Haltepunkt Rheinhausen-Ost (unmittelbar angrenzend) sowie etliche Gewerbebetriebe und Nahversorger. Zusätzlich würden möglicherweise Nutzungseinschränkungen für die Firmen eintreten, die bereits im Achtungsabstand des Störfallbetriebs ihrem Gewerbe nachgehen.
Solche Nutzungseinschränkungen stellen aber ein Eingriff in das jeweilige Eigentum dar!
Zudem muss festgestellt werden, bis zu welchen Umkreis schon vorhandene Betriebe auf dem Logportgelände betroffen sein würden, denn diese müssten auch in die Gefahrenpotentialbewertung einbezogen werden.
Eine abschließende Beurteilung kann bisher nicht durchgeführt werden, da wir den Inhalt des neuen Antrages noch nicht kennen. Grundsätzlich sind wir aber der Auffassung, dass solche Betriebe nicht im Nahbereich von Wohnbebauungen errichtet werden sollten.
Aus diesem Grunde hat der Ausschuss des SPD-Bezirksverbandes Duisburg-Rheinhausen in seiner Sitzung am11.05.2015 beschlossen, die Verwaltung und die Rats- und Bezirksfraktionen zu bitten, im Rahmen und unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften das erforderliche gemeindliche Einvernehmen, wie es in der Fachsprache heißt, möglichst zu versagen. Damit würde die Stadt Duisburg im Rahmen ihrer gesetzlichen Möglichkeit keine Genehmigung zur Errichtung eines Störfallbetriebes durch die Firma Talke an diesem Standort erteilen.