von SPD Ratsherr Reiner Friedrich, Vorsitzender des SPD-Bezirksverbandes Rheinhausen (22.11.2012)
Die Arbeit der Rettungsdienste im Land NRW wird durch das Rettungsgesetz NRW (RettG NRW) geregelt. Neben der Feuerwehr sind auch mehrere freiwillige Hilfsorganisationen im RettG NRW aufgeführt, wie z.B das THW (Technisches Hilfswerk), die Malteser, die Johanniter, das DRK und der ASB (Arbeiter Samariter Bund), um nur einige zu nennen. Die DLRG jedoch ist, anders als in anderen Bundesländern, keine eingetragene freiwillige Hilfsorganisation. Daher hat der SPD Ortsverein Rumeln-Kaldenhausen über den Bezirksverband Rheinhausen einen Antrag für den nächsten Unterbezirksparteitag eingebracht, in dem beantragt wird, die DLRG als freiwillige Hilfsorganisation in die Liste der Landesrettungsdienste aufzunehmen, deren Rechte im RettG NRW festgeschrieben ist. Adressaten sind hierbei der SPD-Landesvorstand und die SPD-Landtagsfraktion.
In der Praxis leistet der DLRG vor allem Rettungsdienste an Gewässern. Viele Menschen verdanken den ehrenamtlichen Rettern ihr Leben, so Reiner Friedrich, Vorsitzender des SPD Bezirksverbands Duisburg-Rheinhausen.
Die Mittel, die von der DLRG bereitgestellt werden müssen, um ihre Rettungsgeräte, Boote und Fahrzeuge instand zu halten, werden in NRW nicht durch das Land gefördert. Die Aufnahme in die Liste der freiwilligen Hilfsorganisationen im RettG NRW würde der Arbeit der DLRG würdigen, die auch im Katastrophenfall ihre Helfer einsetzen.
Die zukünftige umfassende Integration aller Rettungsdienste in NRW, in der selbstverständlich die DLRG einbezogen werden muss, führt zu einer besseren Koordinierung der Rettungs- und Katastrophendienste und die Rettungsbilanz könnte weiter gesteigert werden.
Des Weiteren lernen sehr viele Menschen, besonders Kinder, bei der DLRG schwimmen. Hier wird wichtige Vorsorgearbeit geleistet, denn schwimmen zu können ist im Notfall lebensrettend, so Reiner Friedrich, Vorsitzender des SPD Bezirksverbands Duisburg-Rheinhausen.