von SPD Ratsherr Reiner Friedrich, Vorsitzender des SPD-Bezirksverbandes Rheinhausen (20.08.2012)
Der Vorstand der SPD Arbeitsgemeinschaft AG 60plus hat sich in seiner letzten Vorstandssitzung ausführlich mit den Umständen und Hintergründen des Ankaufes von Steuer-CD`s aus der Schweiz beschäftigt. Nach wie vor wird darüber diskutiert, ob dieser Weg juristisch einwandfrei ist. Vor allem die Schweiz rügt diese Vorgehensweise und bezieht sich dabei auf ein neues Gesetz der Bundesregierung, die ein Steuerabkommen zwischen den beiden Ländern anstrebt, welches aber bisher noch nicht in Kraft getreten ist.
Aus Sicht des Vorstandes der AG 60plus können keine plausiblen Gründe gefunden werden, warum man diese CD’s nicht ankaufen sollte. Es ist doch auch allgemein üblich, zur Ergreifung von Tätern, oder für Hinweise zu deren Ergreifung, Belohnungen auszusetzen und zu zahlen. Nichts anderes passiert doch in diesem Fall.
Wie einige Politiker dieses Vorgehen missbilligen können, ist für uns nicht nachvollziehbar. Es handelt sich doch um Informationen zur Ergreifung von Straftätern, denn Steuerhinterziehung ist genau so eine Straftat, wie Diebstahl und Einbruch. Steuerhinterziehung gehört zur Wirtschaftskriminalität, die sogenannte Weiße-Kragen-Kriminalität.
Steuerhinterziehung ist daher auch nur für Leute interessant, die auch viel Steuern bezahlen müssten.
Der Straftatbestand ändert sich hierdurch nicht und auch diese Täter müssen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bestraft werden. Wir dürfen kein Zweiklassenstrafrecht in Deutschland zulassen. Es darf nicht sein, dass Steuerhinterziehung nicht geahndet wird und per Gesetz legalisiert werden soll, denn vor dem Gesetz sollen doch alle Menschen gleich sein.
Welches Rechtsbewusstsein haben die Politiker, die hier eine Verfolgung unterbinden wollen?