Von SPD Ratsherr Manfred Krossa (22.02.2016)
Logport hat sich zu einem der größten Logistikbereiche Deutschlands entwickelt. Der Strukturwandel von der Eisen- und Stahlproduktion zum modernen Logistikstandort ist gelungen. Der trimodale Güterumschlag zwischen Schiff, Bahn und LKW hat mit zum Erfolg beigetragen. Dieses Konzept beinhaltet auch den Transport und die Lagerung von Gefahrstoffen. Werden hierbei berstsichere Behältnisse eingesetzt oder gehen von den Stoffen nur geringe Gefahren aus, sind die Auswirkungen auf die Umgebung beherrschbar. Anders ist dies bei Betrieben zu sehen, die Gefahrstoffe umfüllen oder mischen, so der SPD Ratsherr Manfred Krossa. Zurzeit gibt es sechs Gefahrstoffbetriebe auf dem logport Gelände, von denen vier keine besonderen Maßnahmen erfordern. Beantragt sind zwei weitere Gefahrstofflager, die zurzeit in der Prüfung sind. Zusätzlich wird ein Betrieb geplant, in dem Gefahrstoffe umgefüllt bzw. gemischt werden sollen. Wie zuvor beschrieben, gelten hier besondere Kriterien für die Zulassung.
Gefahrstoffe werden in neun Klassen eingeteilt, die von brennbaren- über giftigen- und radioaktiven Stoffen bis zu Substanzen gehen, die die Umwelt dauerhaft schädigen können. Für die Betrachtung von Achtungsabständen, also die minimalen Abstände eines Störfallbetriebs bis zu einer Wohnbebauung, gelten vier Klassen bei der Bauleitplanung. Auf jeden Fall muss bei jeden Antrag eines Störfallbetriebes die Seveso-II und III-Richtlinie und der § 50 BimSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz) im Rahmen der Bauleitplanung eingehalten werden. Bei hochgiftigen Stoffen ist ein minimaler Achtungsabstand von 1500 Metern Luftlinie Vorschrift. Je nach Stoffklasse gibt es entsprechend Abstände, die bei der Planung eines Störfallbetriebs einzuhalten sind. Entscheidend für die Zulassung ist also, dass die zu verarbeitenden Stoffe und der Abstand zur nächsten Wohnbebauung den gesetzlichen Kriterien entspricht. Des Weiteren beeinflussen sich Störfallbetriebe gegenseitig, wenn sie nahe beieinander liegen. Dieses zu bewerten obliegt der Bezirksregierung Düsseldorf, die über die Zulassung von Störfallbetrieben entscheidet.
Bisher ist noch nicht bekannt, ob der Logistikdienstleister für die chemische Industrie, der bereits einen Antrag zur Installation eines Störfallbetriebs auf dem logport Gelände zurückziehen musste, einen weiteren Versuch startet. Für diesen Fall wird die SPD Fraktion in der Bezirksvertretung Rheinhausen die Antragsunterlagen genau studieren und im Schulterschluss mit den örtlichen Bürgerinitiativen die Planung untersuchen. Wenn wir eine Gefahr für die Anwohner sehen, werden wir uns gegen den Störfallbetrieb aussprechen.
Auflistung und Darstellung der Gefahrstoffbetriebe im Bereich von logport I und III