Was geschieht mit dem Wasserwerk Rumeln nach Änderung des Landeswassergesetzes?

Von SPD Ratsherr Reiner Friedrich, Vorsitzender des SPD-Bezirksverbandes Rheinhausen (22.08.2017)
Das Wasserwerk in Duisburg Rumeln-Kaldenhausen beschäftigt schon seit Jahren die Bezirksvertretung (BV) Rheinhausen. In den letzten Jahren wurde hier kein Trinkwasser mehr gefördert und es hätte nach Ablauf der Genehmigungszeit das Trinkwasserschutzgebiet aufgehoben werden müssen. Zwar wurde das Wasserwerk an einen Saftproduzenten aus Moers verkauft, aber nur zur Gewinnung von Brauchwasser.
Nun wurde von der Verwaltung eine Mitteilungsvorlage zum Trinkwasserschutzgebiet Rumeln erstellt, welche für die SPD die Einleitung von Konsequenzen enthält. Durch die Entfristung von Trinkwasserschutzgebieten im neuen Landeswassergesetz ergeben sich folgende Handlungen zum Schutz der Rumelner Anwohner im Bereich des Wasserwerks:
1. Bedingt durch die seit 6 Jahren nicht mehr vorhandene Förderung von Trinkwasser für die öffentliche Wasserversorgung hätte das Trinkwasserschutzgebiet durch die Bezirksregierung längst von Amtswegen aufgehoben werden müssen.
2. Die Stadt Duisburg kann die Bezirksregierung nur um Aufhebung des Trinkwasserschutzgebietes bitten, dies hat sie gemäß Mitteilungsvorlage getan. Eine rechtliche Prüfung ob dieses noch rechtmäßig ist kann nur im Rahmen eines Gerichtsverfahrens erfolgen, soweit ein Anwohner durch das Trinkwasserschutzgebiet belastet ist (durch eine Genehmigungsauflage oder eine Aufforderung zur Kanalprüfung) und hiergegen klagt. In einem solchen Verfahren würde dann die Unrechtmäßigkeit festgestellt und die Bezirksregierung müsste handeln. Dies würde auch das laufende Verfahren bei der Bezirksregierung erleichtern. Dies klingt für den betroffenen Bürger rechtlich sehr komplex, wurde uns aber durch ein Gespräch am Montag mit der Bezirksregierung bestätigt.
3. Gegenwärtig prüft die Bezirksregierung Düsseldorf die Aufhebung des Trinkwasserschutzgebietes und hat angekündigt, möglichst bis Weihnachten eine Entscheidung getroffen zu haben. Die SPD bittet daher die Stadt Duisburg, die Bürger in dem Stadtgebiet so zu behandeln, als hätte die Bezirksregierung das Trinkwasserschutzgebiet bereits aufgehoben. Die Klage eines Anwohners würde nach unserer Auffassung auch das Ansinnen der Betreiberfirma oder der ENNI von vornherein abwehren. Die Betreiberfirma kann ja weiter Brauchwasser fördern, aber ohne Nachteile für die Bürger. Die Begründung seitens der ENNI/Moers, dass das Wasserwerk zur Notversorgung erforderlich ist, wird durch die Aussage in der Mitteilungsvorlage widerlegt, da die Stadtwerke Duisburg diese Notversorgung über das vorhandene Leitungsnetz durch das Wasserwerk Bockum vertragskonform sicherstellt. Somit müsste dann endlich das Problem der Auflösung des Trinkwasserschutzgebietes kurzfristig gelöst werden, ohne das man an die rechtlich schwierigeren Tatbestände von Gestattungsverträgen gehen muss, aber auch dazu wäre die BV im Rahmen ihrer Möglichkeiten mit allen Fraktionen im Ernstfall bereit.